Bestimmungen zum Angeln

Angeln am Bodensee in Baden-Württemberg

Für das Angeln am Bodensee in Baden-Württemberg erhalten Sie bei Vorlage Ihres Fischereischeines vom Heimatort einen Fischereierlaubnischein (Angelerlaubnisschein).

Für unsere Kunden besorgen wir die Fischereikarte, somit ist die Fischerei am Wochenende kein Problem.

Wir benötigen vorab von Ihnen das Original Ihres Jahresfischereinscheines, Ihre Anschrift, Geburtsdatum und Ort. Wichtig für die Angelzeiten sind die §22 + §23 sowie der §25 für die Schonzeiten und Mindestmaße.

Weiter Infos unter httpquelle=jlink&query=FischVtrG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=://www.landesrecht-bw.de/jportal/?

 

Angelscheine für Ausländer

Ausländer benötigen ebenfalls einen Fischereischein, allerdings dürfen ausländische Touristen, die nicht länger als einen Monat in Deutschland sind, auch ohne Fischerprüfung oder Sachkundenachweis angeln.

Sie erhalten einen Fischereierlaubnisschein für 4 Wochen.

 

 

Kinder und Jugendliche

Kinder bis 10 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein angeln.

Jugendliche bis 16 Jahren erhalten ohne Fischerprüfung einen Jugend-Fischereischein und dürfen in Begleitung eines Erwachsenen Anglers angeln gehen.